Religionen

 

 

Zugehörigkeit zu den Religionsgemeinschaften
Religion     Prozent  
Sunniten
  
82 %
Aleviten
  
16 %
Alawiten
  
1 %
Christen
  
0,2 %
Andere
  
0,8 %
 

 

Hagia Sophia – ursprünglich eine byzantinische Kirche, später in eine Moschee umgewandelt

Nach offiziellen Statistiken sind etwa 99 % der türkischen Bevölkerung Muslime, davon sind ca. 82 % Sunniten, 16 % Aleviten und 1–2 % Alawiten.

Außerdem leben in der Türkei 0,2 % Christen (125.000) und 0,04 % Juden (23.000). Auch eine kleine Anzahl von Jesiden und der Dönme lebt hier. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts lebten jedoch noch etwa 20 % Christen (insbesondere Armenier und Griechen) auf dem Gebiet der heutigen Türkei und 1923 wurden über 120.000 Juden gezählt.

Die Zahlen sind nur bedingt aussagekräftig, weil jeder Einwohner der Türkei, wenn er nicht explizit als einer anderen Religion zugehörig erklärt wird, automatisch als Muslim erfasst wird. Ein Gegenstück zum Kirchenaustritt gibt es nicht, sodass auch Atheisten, Agnostiker sowie keiner Religionsgemeinschaft angehörende Bürger in der amtlichen Statistik als Muslime erfasst werden. Die genaue Anzahl der Muslime und der konfessionslosen Einwohner ist daher nicht bekannt.

Seit der Gründung der Republik gilt die Trennung zwischen Staat und Religion. Die Stellung des Islams als Staatsreligion wurde im Jahr 1928 unter Staatsgründer Atatürk per Verfassungsänderung aufgehoben.[29] Die Türkei sieht sich seither als laizistischen Staat an, der keine religiösen Präferenzen hat. So gilt die Scharia, anders als in vielen muslimischen Staaten, in der Türkei nicht. In den letzten Jahren haben konservativ-religiöse Strömungen in der Bevölkerung stark an Einfluss gewonnen.

Das staatliche Präsidium für Religionsangelegenheiten (DİB) verwaltet die sunnitischen Einrichtungen. Trotz der in Artikel 2 der türkischen Verfassung festgelegten Trennung von Staat und Religion (Artikel 2: „Die Republik Türkei ist ein […] demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat.“ ist das mit weitreichenden Befugnissen ausgestattete DİB dem Amt des türkischen Ministerpräsidenten angegliedert und untersteht dem jeweils amtierenden Ministerpräsidenten. Vom DİB werden islamische Rechtsgutachten (Fetva) erstellt und in Auftrag gegeben. Im Jahr 2008 stellte das DİB durch eine Fetva fest, dass eine Abkehr vom Islam hin zu einer anderen Religion erlaubt sei. Der Koran sehe neben einer jenseitigen Strafe keine weltliche Strafe für den Abfall vom Islam vor.


Soziale Lage

Der Staat stellt für alle Bürger eine medizinische Grundversorgung zur Verfügung. Im Jahre 2007 kamen auf 1000 Einwohner 1,23 Ärzte.

Die Lebenserwartung betrug im Zeitraum von 2010 bis 2015 in der Türkei 74,8 Jahren (bei den Männern 71,5 Jahre und bei den Frauen 78,1 Jahre). In der Rangliste gemäß dem Wohlstandsindikator Index der menschlichen Entwicklung lag die Türkei 2014 auf Platz 72 von 188 bewerteten Staaten und fällt damit in die Gruppe der Staaten „hoher menschlicher Entwicklung“; gegenüber 2009 hat sich das Land damit um 16 Positionen verbessert.

 

Die Türkei weist laut einer Studie der Credit Suisse für 2014 einen Gini-Koeffizient von 0,84 auf und ist damit ein Land mit einem „hohen Grad an Vermögensungleichheit“.[35] Die Vermögensungerechtigkeit nahm in den Jahren 2002 bis 2014 zu: Der Anteil des reichsten ein Prozents der türkischen Bevölkerung stieg in diesem Zeitraum von 39,4 Prozent des gesamten Vermögens auf 54,3 Prozent.[36] Laut Forbes gab es 2017 in der Türkei 29 Milliardäre